Schnellsuche
nach:
suchen 

5. Novelle der Verpackungsverordnung

Ziel des Gesetzgebers mit der Verpackungsverordnung ist es, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Dabei wird der Wiederverwendung von Verpackungen, der stofflichen Verwertung sowie den anderen Formen der Verwertung Vorrang vor der Beseitigung von Verpackungsabfällen eingeräumt. Um diese Ziele zu erreichen, ist mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung u. a. eine Konkretisierung im Hinblick auf die Wiederverwertung von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen in Kraft getreten. Danach haben sich Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren der in Deutschland zugelassen Dualen Systeme zu beteiligen.

Welche Auswirkungen diese Novellierung für Ihr Unternehmen im Einzelfall konkret haben kann und wie die igefa Sie hierbei unterstützt – darüber informiert Sie Ihr Fachberater gern in einem persönlichen Gespräch.

Produkt - News
Die neue Abila Klasse

mehr Informationen    mehr Informationen
igefa - News
Sauber informiert - Vorsprung sichern!
Heben Sie ab! Auf der großen Arndt München Hausmesse! 
mehr Informationen    mehr Informationen
5 Jahre Marco Malterdingen
igefa Partner feiert Lagererweiterung 
mehr Informationen    mehr Informationen
Toussaint feiert 50 jähriges Jubiläum
igefa gratuliert 
mehr Informationen    mehr Informationen
igefa Kundenzeitschrift