Page 2 - EU-konformes-Sortiment
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                 HINWEIS ZUM EU-KONFORMEN EINWEGGESCHIRR

                 Ab Juli 2021 wird es gemäß der EU-Richtlinie zu Einwegkunststoffartikeln verboten sein, bestimmte Artikel aus Kunststoff
                 im EU-Raum in Umlauf zu bringen. Aus diesem Grund finden Sie diese Artikel nicht mehr in unserem Katalog.

                 Folgende Produkte aus Kunststoff, auch aus Biokunststoff, sind davon betroffen:
                 •  Messer, Gabel, Löffel und Essstäbchen
                 •  Teller
                 •  Rührstäbchen
                 •  Trinkhalme
                 sowie alle Lebensmittelverpackungen aus EPS (geschäumtes Polystyrol) und alle Artikel aus oxo-abbaubaren
                 Kunststoffen.

                 Eine Reduktion bzw. verminderte Verwendung soll für folgende Artikel angestrebt werden:
                 •  Kunststoffbecher und Pappbecher mit Kunststoffbeschichtung
                 •  Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff
                 •  Tüten und Folienverpackungen

                 Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auch im igefa-Ratgeber für Einwegartikel.










              ZEICHENLEGENDE


                     Alle individualisierbaren Produkte im Katalog sind mit diesem Stempelsymbol gekennzeichnet.


                     Alle Produkte, die sich in der EcoCreation-Kompostieranlage verwerten lassen, sind mit dem
                     EcoCreation-Symbol gekennzeichnet.
                     Informationen zur EcoCreation-Kompostieranlage finden Sie auf Seite 36.





            2      EU-konformes Einweggeschirr
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