Page 2 - EU-konformes-Sortiment
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Info
HINWEIS ZUM EU-KONFORMEN EINWEGGESCHIRR
Ab Juli 2021 wird es gemäß der EU-Richtlinie zu Einwegkunststoffartikeln verboten sein, bestimmte Artikel aus Kunststoff
im EU-Raum in Umlauf zu bringen. Aus diesem Grund finden Sie diese Artikel nicht mehr in unserem Katalog.
Folgende Produkte aus Kunststoff, auch aus Biokunststoff, sind davon betroffen:
• Messer, Gabel, Löffel und Essstäbchen
• Teller
• Rührstäbchen
• Trinkhalme
sowie alle Lebensmittelverpackungen aus EPS (geschäumtes Polystyrol) und alle Artikel aus oxo-abbaubaren
Kunststoffen.
Eine Reduktion bzw. verminderte Verwendung soll für folgende Artikel angestrebt werden:
• Kunststoffbecher und Pappbecher mit Kunststoffbeschichtung
• Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff
• Tüten und Folienverpackungen
Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auch im igefa-Ratgeber für Einwegartikel.
ZEICHENLEGENDE
Alle individualisierbaren Produkte im Katalog sind mit diesem Stempelsymbol gekennzeichnet.
Alle Produkte, die sich in der EcoCreation-Kompostieranlage verwerten lassen, sind mit dem
EcoCreation-Symbol gekennzeichnet.
Informationen zur EcoCreation-Kompostieranlage finden Sie auf Seite 36.
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