Page 408 - PSA-Katalog Industrie 2021
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Unfallverhütungsvorschriften, Erste Hilfe
Nach den Unfallverhü- Krankentragen und andere Erste-Hilfe-Räume
tungsvorschriften des Transportgeräte Die Erfordernisse für Sanitätsräume werden
Hauptverbandes der ge- 1. In Arbeitsstätten mit großen räumlichen in § 38 AStVO geregelt.
werblichen Berufsgenos- Ausdehnungen müssen Krankentragen
senschaften und deren an mehreren, gut erreichbaren Stellen Liegeräume und werksärztliche Ambu-
Durchführungsanweisungen (BGV A5, vorhanden sein. lanzen sind keine Erste-Hilfe-Räume.
bisherige VBG 109) sowie der Unfall-
verhütungsvorschrift der Länder und 2. Andere Transportgeräte müssen vorhan- Erste-Hilfe-Ausstattung für den
Gemeinden (GUV 0.3) sind in Abhän- den sein, wenn eine Trage nicht oder Gefahrguttransport
gigkeit von Betriebsart und -größe nur schwierig einzusetzen ist. Für den Straßentransport gefährlicher Gü-
Erste-Hilfe-Einrichtungen bereit zu hal- ter sind neben der Erste-Hilfe-Ausrüstung
ten: Sanitätsliegen zusätzliche Schutzausrüstungen erforder-
Ruheraumliegen entsprechend §31 der lich.
a) in Verwaltungen und Arbeitsstättenverordnung und den Forde-
Handelsbetrieben rungen des Mutterschutzgesetzes. Untersu- Die notwendige Ausstattung der GGVSE-
mit 1 bis 50 Beschäftigten: chungsliegen nach den Unfallverhütungs- Ausrüstung ist den einzelnen Unfallmerk-
• 1 Verbandkasten DIN 13 157 vorschriften BGV A5. blättern (ADR 2009) zu entnehmen.
ab 51 bis 300 Beschäftigten: Erkennungsmerkmale Je nach Inhalt des Transportgutes hat der
• 1 Verbandkasten DIN 13 169 Alle Erste-Hilfe-Einrichtungen, Materialien Versender dem Transporteur das entspre-
und Geräte müssen schnell zu finden sein. chende Unfallmerkblatt auszuhändigen.
ab 301 Beschäftigten: Deshalb sind die Einrichtungen und Aufbe-
• zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13 169 wahrungsorte zu kennzeichnen. Eindeutiges GGVSE = Verordnung über die inner-
Erkennungsmerkmal aller Erste-Hilfe-Ein- staatliche und grenzüberschreitende
b) in Herstellungs- und Verarbeitungs- richtungen ist europaweit ein weißes Sym- Beförderung gefährlicher Güter auf
und vergleichbaren Betrieben bol auf grünem Grund. der Straße und mit Eisenbahnen (Ge-
mit 1 bis 20 Beschäftigten: fahrgutverordnung Straße und Eisen-
• 1 Verbandkasten DIN 13 157 bahnen) ADR = Europäisches Überein-
kommen
ab 21 bis 100 Beschäftigten:
• 1 Verbandkasten DIN 13 169
GGVSE Schutzausrüstung I
ab 101 Beschäftigten: Inhalt:
• zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13 169 • dichtschließende Schutzbrille
• PVC-Handschuhe, trikotgefüttert
c) auf Baustellen und baustellen- • Augenspülflasche mit keimfreier
ähnlichen Einrichtungen Füllung
mit 1 bis 10 Beschäftigten:
• 1 Verbandkasten DIN 13 157 GGVSE Schutzausrüstung II
Inhalt:
ab 11 bis 50 Beschäftigten: • wie Ausrüstung I, zusätzlich
• 1 Verbandkasten DIN 13 169 • leichte Schutzkleidung
• Gummistiefel
ab 51 Beschäftigten:
• zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13 169 GGVSE Schutzausrüstung III
Inhalt wie Ausrüstung II, zusätzlich:
Kleiner Verbandkasten DIN 13 157 • Vollsichtmaske
Für alle übrigen Betriebe, kleinere Baustel- • Kombifilter A2B2E2K2HgP3
len, Tätigkeiten im Außendienst. Auch mo-
bile Montagefahrzeuge müssen mit einem GGVSE Schutzausrüstung IV
Verbandkasten DIN 13 157 ausgestattet Inhalt wie Ausrüstung III, zusätzlich:
sein. • KFZ-Verbandkasten DIN 13 164
• Rettungsdecke
Ein großer Verbandkasten DIN 13 169
kann auch durch zwei kleine Verbandkästen
DIN 13 157 ersetzt werden.
Verbandkasten für PKW, Motorrad und
Sonderfahrzeuge
Verschiedene Ausführungen:
• für Pkw DIN 13 164
• Motorrad DIN 13 167
• Krankentransport- und Feuerwehr-
fahrzeuge DIN 14 142
• Lkw als Gefahrguttransporter
DIN 13 164 + GGVS + GGVS
(Gruppe T)
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