Page 408 - PSA-Katalog Industrie 2021
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Unfallverhütungsvorschriften, Erste Hilfe



                     Nach den Unfallverhü-  Krankentragen und andere           Erste-Hilfe-Räume
                     tungsvorschriften  des  Transportgeräte                   Die Erfordernisse für Sanitätsräume werden
                     Hauptverbandes der ge-  1.  In Arbeitsstätten mit großen räumlichen   in § 38 AStVO geregelt.
                     werblichen Berufsgenos-  Ausdehnungen müssen Krankentragen
                     senschaften und deren    an mehreren, gut erreichbaren Stellen   Liegeräume und werksärztliche Ambu-
          Durchführungsanweisungen  (BGV  A5,   vorhanden sein.                lanzen sind keine Erste-Hilfe-Räume.
          bisherige VBG 109) sowie der Unfall-
          verhütungsvorschrift  der  Länder  und   2.  Andere Transportgeräte müssen vorhan-  Erste-Hilfe-Ausstattung für den
          Gemeinden (GUV 0.3) sind in Abhän-  den sein, wenn eine Trage nicht oder   Gefahrguttransport
          gigkeit  von  Betriebsart  und  -größe   nur schwierig einzusetzen ist.  Für den Straßentransport gefährlicher Gü-
          Erste-Hilfe-Einrichtungen bereit zu hal-                             ter sind neben der Erste-Hilfe-Ausrüstung
          ten:                              Sanitätsliegen                     zusätzliche  Schutzausrüstungen erforder-
                                            Ruheraumliegen entsprechend §31 der   lich.
          a) in Verwaltungen und            Arbeitsstättenverordnung und den Forde-
          Handelsbetrieben                  rungen des Mutterschutzgesetzes. Untersu-  Die notwendige Ausstattung der GGVSE-
          mit 1 bis 50 Beschäftigten:       chungsliegen nach den Unfallverhütungs-  Ausrüstung ist den einzelnen Unfallmerk-
          • 1 Verbandkasten DIN 13 157      vorschriften BGV A5.               blättern (ADR 2009) zu entnehmen.

          ab 51 bis 300 Beschäftigten:      Erkennungsmerkmale                 Je nach Inhalt des Transportgutes hat der
          • 1 Verbandkasten DIN 13 169      Alle Erste-Hilfe-Einrichtungen, Materialien   Versender dem Transporteur das entspre-
                                            und Geräte müssen schnell zu finden sein.   chende Unfallmerkblatt auszuhändigen.
          ab 301 Beschäftigten:             Deshalb sind die Einrichtungen und Aufbe-
          •  zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13 169   wahrungsorte zu kennzeichnen. Eindeutiges   GGVSE = Verordnung über die inner-
                                            Erkennungsmerkmal aller Erste-Hilfe-Ein-  staatliche  und  grenzüberschreitende
          b) in Herstellungs- und Verarbeitungs-   richtungen ist europaweit ein weißes Sym-  Beförderung gefährlicher Güter auf
          und vergleichbaren Betrieben      bol auf grünem Grund.              der  Straße  und  mit  Eisenbahnen  (Ge-
          mit 1 bis 20 Beschäftigten:                                          fahrgutverordnung  Straße  und  Eisen-
          • 1 Verbandkasten DIN 13 157                                         bahnen) ADR = Europäisches Überein-
                                                                               kommen
          ab 21 bis 100 Beschäftigten:
          • 1 Verbandkasten DIN 13 169
                                                                               GGVSE Schutzausrüstung I
          ab 101 Beschäftigten:                                                Inhalt:
          • zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13 169                              •  dichtschließende Schutzbrille
                                                                               •  PVC-Handschuhe, trikotgefüttert
          c) auf Baustellen und baustellen-                                    •  Augenspülflasche mit keimfreier
          ähnlichen Einrichtungen                                                Füllung
          mit 1 bis 10 Beschäftigten:
          • 1 Verbandkasten DIN 13 157                                         GGVSE Schutzausrüstung II
                                                                               Inhalt:
          ab 11 bis 50 Beschäftigten:                                          • wie Ausrüstung I, zusätzlich
          • 1 Verbandkasten DIN 13 169                                         • leichte Schutzkleidung
                                                                               • Gummistiefel
          ab 51 Beschäftigten:
          • zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13 169                              GGVSE Schutzausrüstung III
                                                                               Inhalt wie Ausrüstung II, zusätzlich:
          Kleiner Verbandkasten DIN 13 157                                     • Vollsichtmaske
          Für alle übrigen Betriebe, kleinere Baustel-                         • Kombifilter A2B2E2K2HgP3
          len, Tätigkeiten im Außendienst. Auch mo-
          bile Montagefahrzeuge müssen mit einem                               GGVSE Schutzausrüstung IV
          Verbandkasten DIN 13 157 ausgestattet                                Inhalt wie Ausrüstung III, zusätzlich:
          sein.                                                                • KFZ-Verbandkasten DIN 13 164
                                                                               • Rettungsdecke
          Ein großer Verbandkasten DIN 13 169
          kann auch durch zwei kleine Verbandkästen
          DIN 13 157 ersetzt werden.

          Verbandkasten für PKW, Motorrad und
          Sonderfahrzeuge
          Verschiedene Ausführungen:
          • für Pkw DIN 13 164
          • Motorrad DIN 13 167
          • Krankentransport- und Feuerwehr-
           fahrzeuge DIN 14 142
          • Lkw als Gefahrguttransporter
           DIN 13 164 + GGVS + GGVS
           (Gruppe T)



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