Page 18 - Ratgeber für Einwegartikel
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        Verpackungsgesetz (VerpackG)




        Das  Verpackungsgesetz  löste  im  Januar  2019  die  bis  da-  erfolgen,  sofern  diese  Artikel  von  dort  bezogen  werden.
        hin gültige Verpackungsverordnung ab und regelt die     Dazu  ist  es  notwendig,  eine  schriftliche  Vereinbarung  ab-
        erweiterte  Produktverantwortung  für  alle  Erstinverkehr-  zuschließen, mit welcher der igefa der Auftrag erteilt wird,
        bringer  von  Verpackungen.  Das  heißt,  wer  Verpackungen   diese Dienstleistung zu übernehmen. Die jeweils anfallenden
        in  Verkehr  bringt,  muss  sich  darum  kümmern,  dass  diese     Entsorgungsgebühren  für  die  Serviceverpackungen,  die
        ordnungsgemäß entsorgt werden. Diese erweiterte Produkt-   im Auftrag abgeführt werden, sind dann in den Liefer- und
        verantwortung  kann  durch  die  Lizenzierung  bei  einem     Rechnungsbelegen  transparent  ausgewiesen.  Zur  Erst-
        dualen System (z. B. dem Grünen Punkt, Interseroh, Noventiz   registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister
        etc.)  übernommen  werden.  Die  Höhe  des  zu  bezahlenden   sind Vorlieferanten jedoch nicht berechtigt.
        Lizenzentgelts ist abhängig von der Menge (Gewicht) und
        der Materialart (Kunststoff, Papier usw.).             Nicht  registrierten  Händlern  ist  es  verboten,  system-
                                                               beteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr zu bringen.
        Bei Serviceverpackungen sind Caterer, Take-away-Imbisse,   Verstöße dagegen werden mit Bußgeldern in Höhe von bis
        Restaurants  usw.  die  Erstinverkehrbringer,  da  sie  die  Ver-  zu 200.000 Euro bestraft.
        packungen im Moment der Ausgabe an den Endverbraucher
        mit Inhalt befüllen und verkaufen.                     Im VerpackG geforderte Recyclingquoten für
                                                               Deutschland


        Die Erstinverkehrbringer haben folgende                  Material            Bisher    Ab 2019   Ab 2022
        Pflichten:
                                                                 Glas                 75 %      80 %       90 %
           ƒ Registrierung bei der Zentralen Stelle              Pappe, Papier,
           ƒ  Entrichtung der Lizenzentgelte (abhängig von Menge und   Karton         70 %      85 %       90 %
          Verpackungsmaterial.)                                  Eisenmetalle         70 %      80 %       90 %

                                                                 Aluminium            60 %      80 %       90 %
        Alternativ lässt sich die Lizensierung an einen Vorlieferanten   Getränkekarton-  60 %  75 %       80 %
        delegieren:  Das  neue  Gesetz  räumt  ein,  dass  die  regel-   verpackungen
        mäßige  Mengenmeldung  der  in  Verkehr  gebrachten      Sonstige Verbund-    60 %      55 %       70 %
        Serviceverpackungen an die Zentrale Stelle Verpackungs-  verpackungen
        register  sowie  die  Abführung  der  Systembeteiligung  an   Kunststoffe
        einen Vorlieferanten delegiert werden kann. So kann die   (wertstoffliche     36 %     58,5 %      63 %
        Lizenzierung z. B. über die igefa und ihre Verbundmitglieder   Verwertung)



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