Page 18 - Ratgeber für Einwegartikel
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Verpackungsgesetz (VerpackG)
Das Verpackungsgesetz löste im Januar 2019 die bis da- erfolgen, sofern diese Artikel von dort bezogen werden.
hin gültige Verpackungsverordnung ab und regelt die Dazu ist es notwendig, eine schriftliche Vereinbarung ab-
erweiterte Produktverantwortung für alle Erstinverkehr- zuschließen, mit welcher der igefa der Auftrag erteilt wird,
bringer von Verpackungen. Das heißt, wer Verpackungen diese Dienstleistung zu übernehmen. Die jeweils anfallenden
in Verkehr bringt, muss sich darum kümmern, dass diese Entsorgungsgebühren für die Serviceverpackungen, die
ordnungsgemäß entsorgt werden. Diese erweiterte Produkt- im Auftrag abgeführt werden, sind dann in den Liefer- und
verantwortung kann durch die Lizenzierung bei einem Rechnungsbelegen transparent ausgewiesen. Zur Erst-
dualen System (z. B. dem Grünen Punkt, Interseroh, Noventiz registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister
etc.) übernommen werden. Die Höhe des zu bezahlenden sind Vorlieferanten jedoch nicht berechtigt.
Lizenzentgelts ist abhängig von der Menge (Gewicht) und
der Materialart (Kunststoff, Papier usw.). Nicht registrierten Händlern ist es verboten, system-
beteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr zu bringen.
Bei Serviceverpackungen sind Caterer, Take-away-Imbisse, Verstöße dagegen werden mit Bußgeldern in Höhe von bis
Restaurants usw. die Erstinverkehrbringer, da sie die Ver- zu 200.000 Euro bestraft.
packungen im Moment der Ausgabe an den Endverbraucher
mit Inhalt befüllen und verkaufen. Im VerpackG geforderte Recyclingquoten für
Deutschland
Die Erstinverkehrbringer haben folgende Material Bisher Ab 2019 Ab 2022
Pflichten:
Glas 75 % 80 % 90 %
Registrierung bei der Zentralen Stelle Pappe, Papier,
Entrichtung der Lizenzentgelte (abhängig von Menge und Karton 70 % 85 % 90 %
Verpackungsmaterial.) Eisenmetalle 70 % 80 % 90 %
Aluminium 60 % 80 % 90 %
Alternativ lässt sich die Lizensierung an einen Vorlieferanten Getränkekarton- 60 % 75 % 80 %
delegieren: Das neue Gesetz räumt ein, dass die regel- verpackungen
mäßige Mengenmeldung der in Verkehr gebrachten Sonstige Verbund- 60 % 55 % 70 %
Serviceverpackungen an die Zentrale Stelle Verpackungs- verpackungen
register sowie die Abführung der Systembeteiligung an Kunststoffe
einen Vorlieferanten delegiert werden kann. So kann die (wertstoffliche 36 % 58,5 % 63 %
Lizenzierung z. B. über die igefa und ihre Verbundmitglieder Verwertung)
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