Page 88 - igefa-Campus-Kundenseminarprogramm
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Allgemeine Seminarbedingungen









          § 1                                 1.  Herausgeber dieser Informationsbroschüre ist die IGEFA Handelsgesellschaft
                                                mbH & Co. KG – nachfolgend „IGEFA“  –, die als Weiterbildungsdienstleister für
                                                die  bundesweit agierenden igefa-Mitgliedsbetriebe tätig ist. Die IGEFA ist nicht
          Vertragsgegenstand und  Vertragspartner    Anbieter der eingestellten Seminare.
                                              2.  Die in dieser Broschüre dargestellten Seminare stellen das Portfolio, der an den
                                                einzelnen Standorten der igefa-Mitgliedsbetriebe stattfindenden Seminare, dar.
                                              3.  Über diese Informationsbroschüre wird ein umfangreiches  Seminarportfolio,
                                                  insbesondere im Bereich Gebäudereinigung, Gesundheitswesen, Hotellerie, Gast-
                                                ronomie und Catering und Lebensmittelverarbeitung ausschließlich Unternehmern
                                                im Sinne des § 14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts – nach-
                                                folgend „Kunde“ – angeboten.
                                              4.  Die Seminarverträge kommen aufgrund  der Bestellungen des Kunden mit den
                                                jeweiligen igefa-Mitgliedsbetrieb – nachfolgend „Anbieter“ – durch Auftrags-
                                                bestätigung und Rechnungslegung zustande. Nur diese Vertragspartner sind
                                                  hinsichtlich der Seminarverträge berechtigt und verpflichtet.

          § 2                                 1.  Bei den eingestellten Seminaren und Seminarbeschreibungen handelt es sich nicht

                                                um ein Angebot zum Abschluss eines Seminarvertrages, sondern lediglich um die
                                                Aufforderung des Anbieters an den Kunden zur Abgabe eines solchen Angebots
          Angebot und Vertragsabschluss         durch den Kunden (sog. Invitatio ad offerendum).
                                              2.  Der Kunde gibt durch seine Anmeldung über die igefa-Website via
                                                https://www.igefa.de/kompetenzen/igefa-campus/seminare-buchen  ein
                                                verbindliches Angebot zur Teilnahme am gewünschten Seminar ab.
                                              3.  Der Seminarvertrag kommt  erst mit Zusendung der elektronischen Anmelde-
                                                bestätigung zustande.
                                              4.  Soweit  einzelvertraglich nichts Abweichendes  vereinbart wurde, werden diese
                                                  Allgemeinen Seminarbedingungen  Vertragsbestandteil.



          § 3                                 1.  Die Seminargebühr ist ausschließlich in EURO zzgl. Mehrwertsteuer ausgewiesen
                                                und enthält – soweit nichts anderes angegeben – eine Mahlzeit sowie alkoholfreie
                                                Getränke.
          Seminargebühr                       2.  Die Zahlung der Seminargebühren hat unverzüglich nach  Erhalt  der   Rechnung
                                                durch  Überweisung  auf  das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu
                                                  erfolgen.
                                              3. Anfallende Übernachtungs- und Reisekosten sind vom Kunden zu tragen.


          § 4                                 1.  Eine kostenlose Stornierung der Seminarteilnahme durch den Kunden ist bis zu vier
                                                Wochen vor Seminarbeginn möglich. Im Falle einer Stornierung bis spätestens drei
                                                Arbeitstage vor Seminarbeginn wird der Anbieter 30 % der bereits beglichenen
          Stornierung                           Teilnahmegebühr und bei einer späteren Stornierung die vollständige Teilnahme-
                                                gebühr als Stornierungsgebühr einbehalten.
                                              2.  Die Stornierungserklärung bedarf der Textform. Maßgeblich hierfür ist die Möglich-
                                                keit der positiven Kenntnisnahme des Anbieters.
                                              3.  Die Entsendung eines Ersatzteilnehmers ist nach vorheriger Anmeldung in Textform
                                                möglich.
                                              4.  Der Anbieter behält sich vor, das Seminar aus wichtigen Gründen – insbesondere
                                                bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerbelegung von  50 %  oder Erkrankung
                                                des Referenten abzusagen. In dem Fall erhält der Kunde die volle Teilnehmerge-
                                                bühr zurückerstattet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch den Kunden,
                                                gleich welcher Art, sind ausdrücklich ausgeschlossen.






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