Page 8 - Ratgeber für Einwegartikel
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Kreislaufwirtschaftsgesetz
Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat Deutsch- 4. Sonstige Verwertung
land 2012 die EU-Abfallrahmenrichtlinie für den Umgang (z. B. energetische Vewertung)
mit Abfällen in deutsches Recht umgesetzt. Dieses Gesetz
zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der Ist keine Recyclingfähigkeit gegeben, kommt die ener-
umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen bein- getische Verwertung (Verbrennung) zum Tragen. Fast
haltet als Kern die Abfallhierarchie, die vorgibt, in welcher alle Einwegverpackungen können nach ihrer Verwendung
Rangfolge Maßnahmen der Abfallvermeidung und der Ab- meist nur energetisch verwertet werden, da es keine
fallbewirtschaftung stehen (§6 KrWG): funktionierenden Stoff- bzw. Recyclingkreisläufe gibt.
1. Vermeidung 5. Beseitigung
Nach der Abfallhierarchie soll in erster Linie die Menge der Als allerletzte (umweltschädlichste) Möglichkeit bleibt
Verpackungen bzw. Produkte an sich reduziert werden, die Beseitigung (z. B. auf einer Mülldeponie). Eine direkte
sodass Abfall gar nicht erst entsteht. Deponierung von Müll ist in Deutschland seit 2005 nicht
mehr erlaubt. Der Müll muss vorbehandelt werden. In
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung den meisten Fällen bedeutet dies, dass er zunächst der
energetischen Verwertung zugeführt wird.
Ist die Vermeidung nicht möglich, soll die „Vorbereitung zur
Wiederverwendung“ angestrebt werden. Hierunter fällt z. B. Auch die Kunststoffstrategie und die damit verbundene EU-
die Reinigung von Mehrwegbehältern. Richtlinie zu Einwegkunststoffartikeln, das Verpackungs-
gesetz und die Gewerbeabfallverordnung, die auf den
3. Recycling Folgeseiten erläutert werden, sollen zu dem Ziel beitragen,
Kreisläufe zu schaffen und Ressourcen zu schonen.
Erst, falls auch eine Wiederverwendung nicht realisierbar ist,
können Einweglösungen in Betracht gezogen werden. Die Analog besagt das Entwicklungsziel 12.5 der Nachhaltigen
Stufe „Recycling“ bezieht sich auf stoffliches Recycling, d. h. Entwicklungsziele der Vereinten Nationen für 2030, dass das
aus einer Verpackung kann z. B. wieder eine neue Verpackung Abfallaufkommen durch die Vermeidung, Verminderung,
entstehen. Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich
verringert werden soll.
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