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MEHRWEGPFLICHT
ab Januar 2023
Um der Umweltverschmutzung und Gefährdung durch Neben den allgemein gültigen und grundlegenden Be-
Kunststoffabfälle entgegenzuwirken, hat die Europäische stimmungen beinhaltet der Paragraph 34 Erleichterungen
Union 2019 die Richtlinie über die Auswirkungen be- für kleinere Unternehmen. Wenn nicht mehr als fünf Be-
stimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt verabschiedet schäftigte angestellt sind und die Verkaufsfläche 80 Quad-
(2019/904). ratmeter nicht überschreitet, muss der Letztvertreiber keine
Mehrwegverpackungen anbieten.
Neben dem Verbot ausgewählter Einwegkunststoffartikel
und der Vorgabe von Kennzeichnungsvorschriften wurde • Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teil-
damit auch der rechtliche Rahmen geschaffen, um auf zeitbeschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von
nationaler Ebene gesetzliche Maßnahmen festzulegen, um nicht mehr als 20 h mit 0,5 und von nicht mehr als 30 h
bis zum Jahr 2026 eine quantitativ messbare Verbrauchs- mit 0,75 zu berücksichtigen.
minderung von Lebensmittelverpackungen und Getränke-
bechern aus und mit Kunststoffanteilen zu erwirken. • Unternehmen müssen stattdessen die Waren in mitge-
brachte Mehrwegbehältnisse abfüllen. Endverbraucher
Deutschland hat, um dieses Ziel zu erreichen, eine Mehr- müssen durch deutlich sicht- und lesbare Informationen
wegpflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen be- auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass die Waren
schlossen. Die gesetzlichen Anforderungen sind im novellierten in selbst mitgebrachten Mehrwegverpackungen abgefüllt
Verpackungsgesetz, das am 03. Juli 2021 in Kraft getreten werden können.
ist, in Abschnitt 7 unter §33 und §34 zu finden. Demnach
sind Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelver-
packungen und Einweggetränkebechern ab dem 1. Januar
2023 verpflichtet, ihre Ware auch in Mehrwegverpackungen
zum Verkauf anzubieten.
• Die Verkaufseinheit aus Ware + Mehrwegverpackung darf
nicht zu einem höheren Preis angeboten werden als die
Verkaufseinheit aus gleicher Ware + Einwegverpackung.
• Endverbraucher müssen durch deutlich sicht- & lesbare
Informationen auf die Möglichkeit hingewiesen werden,
dass die Waren in Mehrwegverpackungen erhältlich sind.
(Bei Lieferungen ist dieser Hinweis in den jeweils ver-
wendeten Medien zu platzieren.)
• In Verkehr gebrachten Mehrwegverpackungen müssen
auch wieder zurückgenommen werden. Die Rücknahme-
pflicht bezieht sich dabei aber ausschließlich auf die selbst
in Umlauf gebrachten Verpackungen.
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