Folgebelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)

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Sie arbeiten in der Lebensmittelbranche, Gastronomie, Hotellerie, Lebensmittel-Einzelhandel, in einer Bäckerei oder Metzgerei oder sind im Bereich Catering tätig und benötigen hierfür die gesetzlich vorgeschriebene 2-jährige Folgebelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (IFSG). Jeder Teilnehmer erhält ein amtlich gültiges Zertifikat.

Ziel

Gemäß §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz müssen Mitarbeiter, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln oder entsprechenden Bedarfsgegenständen umgehen bzw. in Küchen tätig sind, Belehrungen durchführen. Dadurch soll die Übertragung von Infektionserregern vom Menschen auf Lebensmittel verhindert und die Lebensmittel- und Rechtssicherheit gesteigert werden. Es wird ein grundlegender Wissensstand erarbeitet, über den jede/r im Lebensmittelbereich tätige Mitarbeiter/in verfügen sollte.

Inhalte

  • Ziele des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
  • Übertragungswege von Infektionserregern
  • Symptome der in §42 IfSG aufgeführten Infektionserreger
  • Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach §42 IfSG
  • Mitteilungspflichten des Personals gegenüber dem Arbeitgeber
  • Pflichten des Arbeitgebers nach §43 IfSG
  • Regeln der Personal- und Händehygiene
  • Beispiele und Eigenschaften leicht verderblicher Lebensmittel

Zielgruppen

Mitarbeiter aus der Gastronomie, Hotellerie, Catering, Großküchen, Lebensmittel-Einzelhandel.

Referent

Rainer Nuss

Registrierung

Campus Onlineseminar Folgebelehrung IFSG_2024-10-10

10.10.2024, Beginn: 14:30, Dauer: 1 Stunde
Veranstalter: igefa SE & Co. KG

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