Hinweisgebersystem gemäß LKSG und Whistleblower-Richtlinie

Als regional, national und international tätiges Handelsunternehmen ist sich die IGEFA SE & Co. KG der vielfachen Geschäftsbeziehungen bewusst und haben sich bereits 2014 als Unterzeichner des UN Global Compact dazu verpflichtet die Menschenrechte zu achten und die Umwelt zu schützen. Das Lieferkennsorgfaltspflichtengesetz und die Whistleblower-Richtlinie bestärken dieses Vorhaben und hat zudem einen verbindlichen Rahmen geschaffen, um die menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten umzusetzen.
Statement der igefa SE & Co. KG zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (PDF)
Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt (PDF)
Trotz äußerster Sorgfalt kann es im Umfeld der igefa zu Verstößen gegen Rechtsvorschriften der Europäischen Union, gegen allgemeine Menschrechtsvorschriften oder gegen Umweltschutzvorgaben kommen. Für solche Situationen, hat die IGEFA SE & Co. KG ein elektronisches Beschwerdeverfahren installiert, das allen Stakeholdern ermöglicht, eine vertrauliche Meldung zu machen: igefa Hinweisgebersystem.
Einstieg
Sie haben einen Hinweis zu möglichen Pflichtverletzungen oder Risiken?
Über unser Hinweisgebersystem können Sie Meldungen einfach, sicher und auf Wunsch anonym einreichen.
Wir bearbeiten alle Hinweise gemäß den gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und der EU-Whistleblower-Richtlinie – transparent, strukturiert und nachvollziehbar.
Meldewege
Hinweise können von Mitarbeitenden, Lieferanten, Kunden oder externen Dritten abgegeben werden.
Für die Meldung stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung:
- bevorzugt über unser sicheres Ticketsystem
- per E-Mail
- telefonisch
- schriftlich per Post
- oder im persönlichen Gespräch
Sie entscheiden dabei selbst: anonym oder namentlich
Bei namentlichen Meldungen erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung.
Prozessübersicht
Jeder eingehende Hinweis durchläuft einen klar definierten Prüfprozess:
- Eingang und Erfassung Ihres Hinweises
- Erste Bewertung und Zuordnung zum relevanten Rechtsbereich
- Inhaltliche Prüfung auf Stichhaltigkeit
- Bearbeitung und Maßnahmenumsetzung
- Rückmeldung an den Hinweisgeber
- Abschluss und Archivierung
So stellen wir sicher, dass jeder Hinweis systematisch und nachvollziehbar bearbeitet wird.
Entscheidungslogik
Nach Eingang prüfen wir, welchem rechtlichen Rahmen Ihr Hinweis zuzuordnen ist:
- Fällt der Hinweis unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
- Oder unter die EU-Whistleblower-Richtlinie?
Sollte keine Zuordnung möglich sein, wird der Vorgang als allgemeiner Hinweis behandelt.
Diese strukturierte Einordnung stellt sicher, dass jede Meldung nach den passenden gesetzlichen Anforderungen bearbeitet wird.
Maßnahmenprozess
Wird ein Hinweis als relevant eingestuft, folgt ein strukturierter Maßnahmenprozess:
- Prüfung des Sachverhalts auf Plausibilität und Relevanz
- Analyse und Bewertung der Auswirkungen
- Abstimmung mit betroffenen Bereichen oder Partnern
- Erarbeitung eines Maßnahmenplans
- Umsetzung und Nachverfolgung der Maßnahmen
Ziel ist es, Risiken zu minimieren, Missstände zu beheben und nachhaltige Lösungen zu schaffen.
Vertrauen & Vorteile
Unser Hinweisgebersystem basiert auf klaren Prinzipien:
- Vertraulichkeit – Ihre Daten werden geschützt behandelt
- Anonymität – Meldungen sind auch anonym möglich
- Gesetzeskonformität – Umsetzung aller relevanten Vorgaben (LkSG, HinSchG, EU-Richtlinie)
- Transparenz – klare Prozesse und nachvollziehbare Entscheidungen
Damit schaffen wir ein sicheres Umfeld für verantwortungsvolles Handeln.






