Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Als regional, national und international tätiges Handelsunternehmen ist sich die IGEFA SE & Co. KG der vielfachen Geschäftsbeziehungen bewusst und hat sich bereits 2014 als Unterzeichner des UN Global Compact dazu verpflichtet die Menschenrechte zu achten und die Umwelt zu schützen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bestärkt dieses Vorhaben und hat zudem einen verbindlichen Rahmen geschaffen, um die menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten umzusetzen.
Statement der IGEFA SE & Co. KG zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (PDF)
Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt (PDF)
Trotz äußerster Sorgfalt kann es zu Verstößen im Bereich Menschenrechte und Umweltschutz kommen. Für solche Situationen, hat die IGEFA SE & Co. KG ein elektronisches Beschwerdeverfahren installiert, das allen Stakeholdern ermöglicht eine vertrauliche Meldung zu machen: Igefa Hinweisgebersystem.