Energieeinsparverordnung (EnEV)

Auf der Rechtsgrundlage des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) schreibt der Verordnungsgeber in der Energieeinsparverordnung Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes vor. 
Die EnEV soll einen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung leisten, insbesondere zum nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, und gilt somit als wesentliches Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik.