Recycling

„Recycling“ ist definiert als „jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. [...]“ (vgl. § 3 Abs. 25 deutsches Kreislaufwirtschaftsgesetz).