EU-Kunststoffverbot – die igefa schaut über den „Einweg-Tellerrand“

Bereits seit dem 5. Juni 2019 existiert die EU-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Am 3. Juli sollen die Inhalte der Richtlinie europaweit in Kraft treten und ziehen u. a. das Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte nach sich.

Einwegratgeber Einwegsortiment

Mit dem Verbot soll ein wesentlicher Beitrag gegen die Umwelt- und Meeresvermüllung geleistet werden. Betroffen sind diejenigen Kunststoffprodukte, für die es bereits geeignete und nachhaltigere Alternativen gibt, so etwa Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme aus oder mit Kunststoff, Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol sowie alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff.

Daneben soll auch eine Reduktion von bspw. Folienverpackungen und Pappbechern mit Kunststoffbeschichtung angestrebt werden.

Die igefa fühlt sich als Unterzeichner des UN Global Compact den Nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen verpflichtet. Insbesondere das Ziel 12 „Nachhaltige/r Konsum und Produktion“ steht im Fokus. Hier hat die EU-Richtlinie einen zusätzlichen Anstoß gegeben, das Einweg-Produktsortiment hinsichtlich nachhaltigkeitsrelevanter Aspekte wie Herkunft, Herstellung und Kreislauffähigkeit zu überprüfen.

Die daraus gewonnenen Erkenntnisse haben die igefa Einweg-Spezialisten in die Neugestaltung des Einwegsortiments einfließen lassen. Die nun noch größere Auswahl an Tellern, Bestecken, Schalen, Bechern und Deckeln sowie Servietten und To-Go-Lebensmittelverpackungen aus u. a. Papier, Bagasse, Palmblättern, Bambus und Holz sind in der kürzlich erschienenen Produktübersicht über das EU-konforme Einweggeschirr anschaulich zusammengestellt.

Bei ihrer Recherche wurden die Produkt- und Nachhaltigkeitsexperten der igefa außerdem mit verschiedenen Wahrheiten zur Herkunft, Herstellung wie auch Recyclingfähigkeit und Kompostierbarkeit der Einwegmaterialien konfrontiert. Dieser Blick über den Tellerrand und die Betrachtung der gesamten Wertschöpfung hat umfangreiches Wissen zutage gefördert, welches in einem Ratgeber für Einwegartikel zusammengetragen und um wesentliche gesetzliche Grundlagen zu diesen Themen ergänzt wurde.

Unseren Mitarbeitern, Kunden und interessierten Stakeholdern können wir damit Antworten auf herausfordernde Fragen geben wie Was darf man in Zukunft noch vertreiben?, Was kann man guten Gewissens empfehlen?, Auf welche möglichen Alternativen sollte man der Umwelt zuliebe trotzdem verzichten? und Was bedeuten überhaupt die vielfältigen Öko-Zertifizierungen?.

Die Umstellung des Einwegsortiments und damit verbundene Aufklärung führen eine veränderte Wahrnehmung innerhalb und außerhalb der Organisation herbei und wirken nachhaltig auch auf die Gestaltung weiterer Sortimente der igefa.

Den Ratgeber für Einwegartikel sowie die Produktübersicht über das EU-konforme Einweggeschirr finden Sie unter /wissen-services/kataloge.

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Über das Unternehmen

Die igefa ist eines der führenden Handelsunternehmen in Deutschland, das Kunden aus den Bereichen Gesundheitswesen, Gebäudereinigung, HoReCa und Industrie betreut. Ihr umfassendes Angebot schließt Produkte und Dienstleistungen aus den Bereichen Reinigung und Hygiene, Pflege und medizinische Hilfsmittel, Hotelkosmetik und Wellness, Arbeitsschutz und Berufsbekleidung, Einwegverpackungen und Gastronomiebedarf ein. Mit 30 Standorten in Deutschland, Österreich, den Niederlanden und Polen, eigenen Logistikzentren und ca. 3.000 Mitarbeitenden garantiert das Familienunternehmen eine schnelle und zuverlässige Belieferung. Durch die Mitgliedschaft bei der INPACS, einem internationalen Verbund von führenden Fachgroßhändlern, kann die igefa als Systemdienstleister Kunden auch grenzüberschreitend im europäischen und internationalen Raum versorgen.

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