Pandemieplan für Schwimmbäder

Auch Hallen- und Freibäder stehen nach dem Corona-Lockdown vor der Wiedereröffnung. Wir stellen Ihnen hier eine Liste möglicher Maßnahmen zur Verminderung des Ansteckungsrisikos vor und beantworten die wichtigsten FAQ.

Luisa Zock

Maßnahmen zur Wiedereröffnung von Bädern

  • Nicht-automatische Eingangstüren geöffnet lassen, damit nicht jeder Gast diese berührt
  • Abstandsmarkierungen auf dem Boden für Warteschlangen und in Sammelumkleiden
  • Kassentheken mit Schutz aus bspw. Plexiglas versehen
  • Bargeldloses bzw. berührungsfreies Bezahlen ermöglichen
  • Einrichtung für die Zählung der Zu- und Abgänge einrichten
  • In Duschbereichen ggf. mobile Spritzschutzwände anbringen oder einzelne Duschen außer Betrieb nehmen, sodass der Mindestabstand eingehalten werden kann
  • Liegen und Sitzbereiche entfernen bzw. reduzieren (Abstand 1,5 m)
  • Abstandsmarkierungen vor Attraktionen (Rutschen, Sprungtürme etc.)
  • Becken mit geringem Platzangebot ggf. außer Betrieb nehmen
  • In Saunen auf Aufgüsse und das Wedeln verzichten
  • Bahnleinen im Abstand von 2 m – 2,5 m spannen; wenn in der Mitte der Bahn geschwommen wird (Einwegregelung), ist der gebotene Abstand eingehalten
  • In allen Übergangsbereichen (Ein-/Ausgang, zwischen Bade- und Saunabereich) Desinfektionsspender auffällig und frei zugänglich platzieren
  • Nur eine begrenzte Anzahl an Umkleideschränken zur Verfügung stellen (bspw. Jeder vierte Schrank); alle anderen sind abzuschließen und die Schlüssel davon abzuziehen
  • Badegäste auf Verhaltensregeln aufmerksam machen: Abstand halten, Hust- und Nies-Etikette einhalten, Hände häufig und gründlich waschen, vor dem Baden duschen und sich gründlich mit Seife waschen, Menschenansammlungen vermeiden, Badetuch auf den Liegen und in der Sauna unterlegen

Viele weitere nützliche Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. und beim German Resuscitation Council (GRC).

FAQ für Schwimmbadbetreiber

FAQ 1: Wird das Coronavirus über das Badewasser übertragen?

Nach derzeitigem Wissensstand ist dies nicht der Fall. Somit besteht kein besonderes Infektionsrisiko. Es gelten die Vorsichtsmaßnahmen, die in allen anderen öffentlichen Gebäuden auch angezeigt sind.

FAQ 2: Inwieweit kann man von der Eigenverantwortlichkeit der Badegäste ausgehen bzw. inwieweit kann man sie einfordern?

Das Infektionsrisiko, das überall besteht, ist allgegenwärtig in allen Medien. Somit ist jedem Badegast klar, dass auch mit dem Besuch eines Bades ein Risiko einhergeht, welches auch mit den besten organisatorischen Maßnahmen nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Somit ist eine gewisse Eigenverantwortlichkeit der Badegäste sich selbst, aber auch anderen gegenüber, zu erwarten. Eine lückenlose Aufsicht in Schwimmbädern ist nicht üblich und nach ständiger Rechtsprechung auch nicht erforderlich. Dennoch ist es sinnvoll, die Badegäste in einem Pandemieplan auf ihre Eigenverantwortlichkeit hinzuweisen.

FAQ 3: Kann es während der Pandemie als unterlassene Hilfestellung angesehen werden, wenn zur Vermeidung von einer Ansteckung bei der Wiederbelebungsmaßnahme auf die Atemspende verzichtet wird?

In der „Stellungnahme des Deutschen Rates für Wiederbelebung/German Resuscitation Council (GRC) zur Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen im Umfeld der COVID-19-Situation“ ist die eindeutige Antwort geschrieben, dass auf die Atemspende verzichtet werden kann. Wenn eine Atemspende als unumgänglich erachtet wird, kann diese mit einer Notfallbeatmungshilfe nach DIN 13154 durchgeführt werden, die über eine Plastikfolie und einen hydrophoben Filter verfügt. Auch eine Atemmaske mit Ventil ist möglich.

FAQ 4: Wie wird die maximale Besucherzahl ermittelt?

Die maximale Besucherzahl berechnet sich auf Grundlage der DIN 19643-1, wo eine Personenbelastung je Stunde mit 4,5 m2 für Schwimmer- und 2,7 m2 für Nichtschwimmerbereiche angegeben wird. Davon werden 75 % berechnet. Natürlich sollten eventuell vorhandene Liegeflächen, Saunabereiche und die Garderobenschränke bei der Rechnung mitbedacht werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier (Hallenbäder) und hier (Freibäder).

 

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