Hand- und Hautschutz in der Gebäudereinigung

Gebäudereiniger arbeiten tagtäglich unter erheblichem Zeitdruck. Die Sorge um die eigene Haut, im Besonderen die der Hände, kommt dabei oftmals zu kurz. Erst wenn die Haut bereits so sehr beansprucht ist, dass Spuren auftreten, wird aktiv etwas getan.

 

Jeglicher Kontakt mit Wasser beansprucht die Haut. Zwar ist Wasser kein Gefahrstoff und ruft keine akuten Schäden hervor, kann bei ständigem Kontakt mit der Haut jedoch den schützenden Säure- und Fettmantel abwaschen. Wenn dann noch reinigende Wirkstoffe dazu kommen, sind eine regelmäßige Hautpflege und der Schutz vor Hautirritation wichtig und grundlegender Bestandteil der täglichen Arbeit eines jeden Gebäudereinigers.

Das sind die Worte von dem ehemaligen Gebäudereinigermeister Frank Lahmann. Heute berät er als igefa-Key Account Manager die Kundengruppe Gebäudereiniger ganzheitlich.

Regelmäßige Feucht- und Nassarbeit kann zu Hautschäden führen. Die Haut quillt auf, und die obere Schuppen- und Hornschicht lockert sich. Die Abwehr und Regenerationsfähigkeit der Haut wird dadurch stark beeinträchtigt. Werden zusätzlich Reinigungsmittel genutzt, wird die Haut entfettet und laugt aus. Jetzt besteht die Gefahr, dass Schadstoffe und Krankheitserreger in tiefere Schichten eindringen können und es so zu Reizungen und Entzündungen kommen kann.

Laut der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft entwickeln sich bei länger dauernder Schädigung der Haut chronische, degenerative Ekzeme, oder aber es treten nach Sensibilisierung durch bestimmte Arbeitsstoffe allergische Kontaktekzeme auf. Zudem wird die Haut trocken, spröde, sie reißt ein, es kommt zu juckenden Rötungen und Schwellungen. Schließlich kommt es zur Bläschenbildung und zu chronisch nässenden Wunden mit Krustenbildung.

In der Gebäudereinigerbranche sind Ekzeme die am häufigsten auftretende Berufskrankheit. So sind Reinigungsunternehmen angehalten, auf aggressive Reinigungsmittel zu verzichten und stattdessen milde Produkte zu verwenden. Auch desinfiziert werden sollte nur, wenn es tatsächlich notwendig ist. Dies ist zum Beispiel in sensiblen Bereichen wie medizinischen Einrichtungen gefordert.

Hautschutz: in drei Schritten gut geschützt

Damit Gebäudereiniger rundum geschützt sind, wird ein dreistufiges Konzept empfohlen: Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass diese einzelnen Bausteine als gesamtheitliches Konstrukt gesehen werden und in ihren Funktionen ineinander greifen. Unsere Hände sind nur dann ausreichend geschützt und versorgt, wenn allen drei Bausteinen die gleiche Aufmerksamkeit zuteil wird. Es genügt also nicht, Handschuhe zu tragen und sich nach getaner Arbeit die Hände zu waschen.

1. Handschuhe – unsere zweite Haut

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen auf die jeweilige Gefährdung am Arbeitsplatz abgestimmten Handschuh zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig hat der Arbeitnehmer die Pflicht, diese Schutzmaßnahme auch anzuwenden. Ein bekanntes, leidliches Problem unter den Gebäudereinigern ist jedoch die Tatsache, dass man in diesen Handschuhen sehr schnell extrem schwitzt und es so zu Wärme- und Flüssigkeitsstaus kommt. Diese können schnell Hauterkrankungen nach sich ziehen. Daher wird die Nutzung von zusätzlichen Baumwollhandschuhen unter dem Kunststoffhandschuh empfohlen. Dieser saugt den Schweiß auf und verhindert die bekannten Waschfrauenhände. Allerdings muss der Baumwollhandschuh regelmäßig gewechselt werden. Zudem wird das Tastempfinden, welches durch das Tragen eines Schutzhandschuhs bereits eingeschränkt ist, noch zusätzlich beeinflusst.

Ein Schutzhandschuh muss vor allem flüssigkeitsdicht sein. Zudem sollten es Schadstoffe schwer haben, den Handschuh schnell zu durchdringen. Chemikalien dürfen es nicht schaffen, das Material zu verändern, welches bis zu einem gewissen Grad beständig gegen Stöße sein muss. Die Schutzhandschuhe aus Kunststoff können diese Anforderungen im Allgemeinen erfüllen.

Oftmals werden von Gebäudereinigern Einmalhandschuhe aus Latex oder Nitril genutzt, da diese nach getaner Arbeit nicht aufwändig gesäubert und getrocknet werden müssen, sondern sie einfach entsorgt werden können. „Die Nutzung dieser Handschuhe ist jedoch für Reinigungsarbeiten nur bedingt zu empfehlen – eben für solche Tätigkeiten, bei denen wenig Kontakt mit Reinigungsmitteln besteht, wie zum Beispiel beim Staubwischen oder ähnlichem. Diese Handschuhe verhindern eine Durchdringung der Chemikalien nur im geringen Maße und haben zudem einen kürzeren Schaft. Dadurch kann es passieren, dass Nutzwasser in den Handschuh läuft“, so Lahmann weiter.

Schutzhandschuhe werden für unterschiedlichste Bereiche benötigt. Sie unterscheiden sich in ihrer Form, ihrem Material und ihrer Beständigkeit gegen Chemikalien. In der Gebäudereinigung wird vornehmlich der Fünf-Finger-Kunststoffhandschuh mit einer Innenbeschichtung verwendet. Bevor man jedoch seine Wahl trifft, ist es notwendig, eine so genannte Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei werden Art und Umfang der Risiken am Arbeitsplatz, Arbeitsbedingungen und gesundheitliche Risiken für den Verwender geprüft.

Grundsätzlich werden drei Risiko-Kategorien unterschieden:

  • Kategorie I: Minimale Risiken – Geringe Schutzanforderungen, z. B. für haushaltsübliche Reinigungsmittel
  • Kategorie II: Mittlere Risiken – für nicht direkt zuzuordenbare Risiken, die zwischen den Kategorien I und III liegen
  • Kategorie III: Hohe Risiken – Schutz gegen irreversible Schäden und tödliche Gefahren, z. B. Schädigungen durch Chemikalien

Gebäudereiniger haben bei der Wahl der geeigneten Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und damit auch der richtigen Handschuhe die Technischen Regeln für Gefahrstoffe  (TRGS) zu beachten. Diese werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) bekannt gegeben. Darin wird gefordert, dass bei einer Gefährdung durch Gefahrstoffe der Arbeitsgeber nur CE-gekennzeichnete Chemikalienschutzhandschuhe auswählen darf, die mindestens den Anforderungen nach DIN EN 374 Teil 3 entsprechen. Das CE-Zeichen stellt sicher, dass der Handschuh den EG-Richtlinien entspricht. Für die Anwendung bei oben beschriebener Kategorie I genügt das Abbilden des bloßen CE-Zeichens – bei Kategorie II und III muss zudem die Identifikationsnummer der Prüfstelle vermerkt sein. Auch kann es erforderlich sein, dass ein Handschuh ausreichenden Schutz gegen mechanische Risiken bietet. Diese Anforderungen werden genauestens in der DIN EN 388 beschrieben.

Bei Arbeiten mit Chemikalien, die ein hohes Gefährdungspotential aufweisen, muss der Schutzhandschuh mit dem Erlenmeyerkolbensymbol gekennzeichnet sein. Dieses Symbol wird vergeben, wenn bei diesem Handschuh bei bestimmten Produkten eine Durchbruchzeit von mehr als 30 Minuten nachgewiesen wurde. Klassischerweise ist dies ein Chemikalienschutzhandschuh, der zum Beispiel in Laboren eingesetzt wird. Selbst hochgefährliche Konzentrate haben bei diesem Handschuh keine Chance, diesen zu durchdringen. Für Chemikalien mit geringerem Gefährdungspotential genügt das Becherglassymbol. Dann ist der Handschuh gegen Wasser und normale, meist verdünnte Reinigungsmittel vorgesehen. Das ist der Handschuh, der in der Gebäudereinigung am häufigsten zum Einsatz kommt.

Bei der Arbeit mit Chemikalien kann zusätzlich ein Hautschutzmittel aufgetragen werden. Dieses erhöht den Schutz der Hände noch einmal. Es wird eine Art Film als zusätzliche Barriere aufgebaut. Bei Arbeiten mit Stoffen wie Säuren, Laugen, Desinfektions- und Reinigungsmitteln ist eine Wasser-in-Öl-Emulsion zu empfehlen. Bei der Verwendung von Ölen, Fetten und Lösemitteln schützt dagegen eine Öl-in-Wasser-Emulsion. Universelle Hautschutzprodukte, zum Beispiel bei der Arbeit mit wechselnden Reinigungsmitteln stellen nur eine Notlösung dar, da die Schutzwirkung vergleichsweise gering ist. Generell ist zu erwähnen, dass universelle Hautschutzmittel eine Reaktion der Haut hervorrufen können. Insofern ist zu prüfen, ob die Haut diese Produkte verträgt.

 

2. Nicht auf die leichte Schulter zu nehmen: die gründliche Hautreinigung

Unabdingbar ist eine gründliche Hautreinigung nach der Arbeit oder auch in Pausen. Wird dies vernachlässigt, im Glauben die Hände würden durch das Tragen des Handschuhs nicht schmutzig werden, könnten durchgedrungene Stoffe zum Beispiel auf das Pausenbrot und so in den menschlichen Magen übergehen. Auch bei der Hautreinigung sind einige Anwendungsfehler möglich. Viele Handwaschlotionen sind heute ohne Wasser zu verwenden. So wird die Lotion ohne Anfeuchten auf die trockene Haut gegeben und dann gleichmäßig auf die gesamte Haut verteilt. Danach sind die Hände rückstandslos mit klarem Wasser abzuspülen und am besten mit Einmalpapier gut abzutrocknen. Bei der Arbeit zum Beispiel im Sanitärbereich kann es sinnvoll sein, abschließend eine Hautdesinfektion anzuwenden.

3. Stiefkind Handpflege

Der Handschuh ist als Schutz unverzichtbar. Allerdings ist ein längeres Tragen nicht unproblematisch und kann die Haut darunter stark belasten. Die Hände leisten für den Gebäudereiniger jeden Tag Höchstleistungen. Da haben Sie es sich verdient, einen Moment die volle Aufmerksamkeit zu bekommen. Dazu sind Handpflegeprodukte zu verwenden, die die Haut mit reichhaltigen Inhaltsstoffen versorgen. Die Pflegecreme wird aufgetragen und gleichmäßig und gründlich verteilt.

Hautkrankheiten, die häufigste Ursache für eine berufsbedingte Erkrankung in der Gebäudereinigung, sind unbedingt zu vermeiden. Mit dem richtigen Schutzkonzept halten Sie die gesetzlichen Bestimmungen ein, schützen gleichzeitig die Mitarbeiter nachhaltig und verringern Ausfallzeiten erheblich.

Unsere Haut – ein lebenswichtiges Organ

  • nimmt insgesamt zirka eine Fläche von zwei Quadratmetern ein
  • macht 1/6 des gesamten Körpergewichtes aus
  • schützt uns vor äußeren Einflüssen von Chemikalien, Mikroorganismen, Druck, Stoß und Reinigung, Kälte und Wärme aber auch Strahlung
  • reguliert den Wasser- und Wärmehaushalt des Körpers durch Hautdurchblutung, Schwitzen und Atmen
  • nimmt Sauerstoff auf,
  • fungiert als Stoffwechselorgan und
  • lässt uns Druck, Schmerz und Temperatur empfinden

Fazit: 7 Tipps für den Hautschutz

  1. Schutzhandschuhe nur auf sauberer Haut anziehen
  2. nicht ununterbrochen tragen
  3. Stulpen umschlagen um Überlaufen auf die Haut zu verhindern
  4. Ausziehen ohne die Außenflächen zu berühren
  5. Handschuhe nach Gebrauch gründlich abspülen
  6. auch auf links drehen und trocknen lassen
  7. Hautpflege nicht vergessen