Hygienemaßnahmen für Verkehrswesen, Logistik & Industrie

Luisa Zock

Verkehrswesen

  • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Mitarbeiter
  • Reinigung sowie ausreichende Belüftung von Bussen durch Fahrer ermöglichen
  • Mund-Nasen-Bedeckung bei Montagearbeiten/Reparaturen von mehr als einer Person in beengten Verhältnissen
  • Kaufmännischer Bereich: Homeoffice ausbauen
  • Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit, insbesondere von Teams, die kritische Systeme betreuen
  • Einsteigen in Bussen nur noch durch hintere Türen
  • Aufstellen von zusätzlichen Desinfektionsmitteln an Haltestellen 
  • Türen sollten, soweit technisch möglich, automatisch öffnen
  • Distanz zum Busfahrer sollte erhöht werden durch das Schaffen von mit Glas abgetrennten Bereichen zum Fahrer

Logistik

  • Vermeidung von Kontaktstellen (Fahrer - kaufmännische Mitarbeiter) -> Papiere werden über Glasscheibe übergeben (Verständigung per Handy bzw. Funk)
  • Keine überlappenden Schichten
  • Eigene Fahrer tragen beim Verladen Mundschutz
  • Entladung der Fahrzeuge nur durch die eigenen Mitarbeiter und nicht durch die Fahrer (Fahrer stehen, wenn Dokumentation der Entladung nötig ist, auf Abstand)
  • Nutzung von Handschuhen und Desinfektionsmittel, Hände waschen, Einhalten der Hygieneregeln
  • Wo immer möglich, Homeoffice bzw. Einzelbüro
  • Keine Nutzung von Aufenthaltsräumen
  • Gruppen werden getrennt, um immer Backups zu haben
  • Fahrer sind derzeit nur im Binnenverkehr eingesetzt (keine grenzüberschreitende Verkehr durch eigene Fahrer)
  • Vermeidung von Frachtpapieren usw., möglichst digitale Verwaltung
  • Kfz-Werkstatt komplett „isoliert“, Tore zu, kaputte Fahrzeuge werden außen abgestellt, Lieferanten sollten die Werkstatt nicht betreten
  • Bei Montagearbeiten mit mehreren Personen Maskenschutz
  • Höchstgrenzen für die Anzahl an Personen, die sich in Wartebereichen oder Sanitäranlagen aufhalten dürfen
  • Mindest-/Sicherheitsabstände zwischen wartenden Personen
  • Grundsätzliche Vermeidung direkter Kontakte zwischen Betriebspersonal in Terminals und den Fahrern
  • Kundengespräche wenn überhaupt nur im kleinen Kreis (2 Personen)
  • Videokonferenzen zum Aufrechterhalten der Kundenbeziehungen
  • Verhaltens- und Hygieneregeln in den Terminals für die Fahrer
  • Tragen von Schutzausrüstung (z. B. Maske, Handschuhe)
  • Verbleib von Fahrern in ihren Kabinen (z. B. bei der Eingangskontrolle)
  • Schnellstmögliches Abholen von Ladeeinheiten im Empfang
  • Kein zeitweises oder dauerhaftes Abstellen von Containern (wird aber dauerhaft nur schwer realisieren sein, da die Seehäfen bereits wieder volllaufen und Platz im Hinterland benötigen)

Industrie

  • Betrieb mit räumlich abgegrenzten Teams
  • Wechselnder Schichtbetrieb mit voneinander abgegrenzten Teams
  • Bei Schichtwechsel eine Stunde Pause zwischen den Teams, die zur Desinfektion genutzt wird
  • Homeoffice (z. B. Verwaltung), digitale Meetings
  • Hand-Desinfektionsspender, Handwaschstationen
  • Mundschutz, Schutzhandschuhe sowie Schutzkleidung für Mitarbeiter
  • Anweisung zum Mindestabstand
  • Absperrung des Firmengebäudes für den Zugang Externer
  • Zugangskontrolle zur Begrenzung von Personenkontakten
  • Speditionsanlieferungen ohne Kontakt zu Mitarbeitern
  • Regelmäßige Desinfektion: Griffe, Armaturen, Oberflächen, Tastaturen etc.
  • Eigene Sanitärräume für Fahrer von Speditionen
  • Verhaltensregeln für Fremdfahrer bei Anlieferung
  • Mitarbeiterschulungen für alle Mitarbeiter durchführen und Teilnahme bestätigen lassen
  • Corona-Taskforce und Corona-Meldestelle im Unternehmen etablieren
  • Erarbeitung von unternehmensweit gültigen Konzepten/Maßnahmenkatalogen zum Schutz der Mitarbeiter und zur Aufrechterhaltung des Betriebs
  • Meldepflicht bei Reisen/Urlaub
  • Hygienehinweise im Unternehmen
  • Regelmäßige Durchlüftung der Arbeitsbereiche
  • Schutzmasken/Handschuhe/Desinfektionsmittel für Belegschaft verfügbar machen
  • Sicherheitsabstände einhalten und bei Bedarf vergrößern
  • Rollierende Einsatzpläne
  • Nicht unbedingt notwendige Termine mit Externen (Kunden, Lieferanten etc.) vermeiden
  • Wo notwendig, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen einrichten, wie Plexiglasscheiben etc.
  • Botengänge auch im Unternehmen sollten möglichst unterlassen werden. Nutzen von Telefon, E-Mail-Programm oder ggf. Rohrpost.
  • Besprechungen/Gespräche sollten möglichst telefonisch stattfinden.
  • In Besprechungsräumen einen Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern einhalten
  • Anweisung an das Reinigungspersonal: neben normaler Grundreinigung auch erweiterte Reinigung von Kontaktflächen

FAQs für die Industrie

1. Welche Maßnahmen sind empfehlenswert zum Schutz vor dem Coronavirus bei wiederanlaufenden Produktionen in der Industrie?

Zunächst muss festgehalten werden, dass laut dem BMAS zwei klare Grundsätze gelten:

  1. Es muss überall, egal, ob in Gebäuden, im Freien oder in Fahrzeugen, ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Ist dies nicht möglich, so müssen Mund-Nase-Bedeckungen zur Verfügung gestellt und getragen werden.
  2. Personen mit den coronatypischen Symptomen – Fieber, Husten und/oder Atemnot – sollen sich nicht auf dem Betriebsgelände aufhalten. Der Arbeitgeber hat ein Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen festzulegen.

Um diese zwei Grundsätze einhalten zu können und das Infektionsrisiko möglichst weit einzuschränken, müssen verschiedene Maßnahmen getroffen werden:

  • Versetzte Arbeits- und Pausenzeiten sowie Schichteinteilungen können für ein geringeres Personenaufkommen sorgen.
  • Dort, wo erfahrungsgemäß ein hohes Personenaufkommen ist, etwa bei der Zeiterfassung, an Aufzügen, in der Kantine oder bei der Materialausgabe, helfen zum Beispiel Bodenmarkierungen oder erweiterte Ausgabezeiten.
  • Um die Ansteckungsgefahr zu verringern, sollten möglichst nur 1:1-Kontakte stattfinden. Daher sind Dienstreisen auf ein Minimum zu beschränken, Meetings sollten lieber digital abgehalten werden.
  • Wo zwangsläufig mehrere Personen aufeinandertreffen und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist für weitere Schutzmaßnahmen zu sorgen: Plexiglasscheiben können zwischen den Personen aufgestellt werden, Mund-Nase-Bedeckungen sowie ggf. Handschuhe sorgen für den Fremdschutz.
  • Bei Arbeiten, die in Teams verrichtet werden müssen, sollten kleine Teams von 2-3 Personen festgelegt werden, die auch nicht mehr mit anderen wechseln. Dies verringert den Kreis der zu untersuchenden betriebsinternen Personen bei einer möglichen Infektion.
  • Fahrzeuge und Arbeitsmaterialien sollten nur personen- oder eben teamgebunden genutzt werden.
  • Eine regelmäßige, gründliche und häufige Reinigung und Lüftung aller Bereiche (Türklinken und Handläufe, Fahrzeuge, Arbeitsmittel) ist ebenso wichtig für die Senkung des Infektionsrisikos.
  • Vorhandene Lüftungsanlagen müssen regelmäßig gewartet, geprüft und gereinigt werden.
  • Natürlich trägt auch jede einzelne Person eine Verantwortung und sollte auf den gebotenen Mindestabstand achten, sich regelmäßig die Hände waschen und desinfizieren sowie auf die „Hust- und Niesetikette“ achten.
  • Der Arbeitgeber sollte alle Maßnahmen durch Plakate, Flyer u. ä. an die Beschäftigen kommunizieren sowie in der Vorbildfunktion selbst auf alles achten.

 

2. Müssen Unternehmen spezielle Vorschriften bei PSA oder Hygieneartikeln beachten?
  • Das Wichtigste ist natürlich die Bereitstellung einer Mund-Nase-Bedeckung, sollte der Mindestabstand nicht eingehalten werden können.
  • Auch die Bereitstellung von hautfreundlicher Flüssigseife, Handtuchspendern und Desinfektionsmittel ist erforderlich.
  • In Fahrzeugen müssen Utensilien zur Handhygiene und Desinfektion, Papiertücher und Müllbeutel vorhanden sein.
  • Arbeitsmittel und Werkzeuge sollten möglichst personenbezogen genutzt werden. Eine regelmäßige Reinigung ist wichtig, insbesondere vor der Übergabe an andere Personen. Das Tragen von Schutzhandschuhen – wo möglich – kann hier ebenfalls helfen.
  • Bei der Arbeitskleidung und PSA ist die personenbezogene Nutzung Pflicht.
  • Die Arbeitskleidung ist regelmäßig zu reinigen.
  • Eine getrennte Aufbewahrung von Arbeitskleidung/PSA und Alltagskleidung muss ermöglicht werden.
  • Das An- und Ausziehen der Arbeitskleidung zuhause soll ermöglicht werden, sofern ausgeschlossen ist, dass zusätzliche Infektionsrisiken und/oder Hygienemängel entstehen und hierdurch gleichzeitig innerbetriebliche Personenkontakte (z. B. in Umkleideräumen) vermieden werden können.
3. Wo liegen die Unterschiede zur „Vor-Corona-Zeit“?

Zurzeit haben alle Maßnahmen den Mindestabstand und die Verminderung des Infektionsrisikos zum Ziel. Da dieses Ziel vor der Corona-Krise nicht existierte, waren viele Regelungen und Maßnahmen unnötig. Die Reinigungsintervalle müssen nun kürzer sein. Seife, Desinfektionsmittel, Mund-Nase-Bedeckungen und weitere Produkte hat der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Homeoffice, Schichtbetrieb und die Einteilung in feste Teams gestalten die Dienst- und Tourenplanung eher unflexibel. Auch wenn die Arbeit wieder aufgenommen wird, der Arbeitsablauf wird in einiger Hinsicht eingeschränkter, unflexibler stattfinden. Der Fokus liegt auf den Maßnahmen, die hinsichtlich des Coronavirus gelten.

 

Downloadbereich

Übersicht COVID-19-Hygienemaßnahmen für die Industrie
Übersicht COVID-19-Hygienemaßnahmen für die Logistik
Übersicht COVID-19-Hygienemaßnahmen für das Verkehrswesen

Anleitung zum richtigen Händewaschen für Kinder
Anleitung zum richtigen Händewaschen für Jugendliche
Anleitung zum richtigen Händewaschen für Erwachsene

 

Quellenangaben:

 

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