Persönliche Schutzausrüstung – Den Menschen im Blick

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit gehen einher mit einer sicheren Qualität der Arbeit, einer höheren Zufriedenheit der Mitarbeiter, geringeren Ausfallzeiten und einer störungsfreien Auftragsabwicklung.

Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle in Deutschland

Wichtig ist es, Arbeitsschutzmaßnahmen in die bestehende Betriebsorganisation zu integrieren und systemhaft zu organisieren.

Zu den häufigsten Berufskrankheiten zählen heute:

  • Hauterkrankungen,
  • Lärmschwerhörigkeit,
  • Erkrankungen der Lendenwirbelsäule infolge schweren Hebens,
  • Lungen-/Kehlkopfkrebs und
  • Asbestose.

Über 870.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle

In Deutschland ereignen sich 2017 über 870.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hatten. Bei 13.625  Ereignissen davon handelte es sich um schwere Arbeitsunfälle, bei denen es zur Zahlung einer Rente oder eines Sterbegeldes kam. In 451 Fällen kam es im Jahr 2017 sogar zum Tod. (Quelle Dt. Gesetzliche Unfallversicherung)

Viele Unternehmen haben für den Schutz ihrer Mitarbeiter bereits Maßnahmen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ergriffen. Insgesamt geben Unternehmen der Gebäude- und Industriereinigung, Personaldienstleister, die Pharma- und Chemieindustrie sowie der Eisen-, Stahl- und Gießereiverarbeitung über 2,5 Milliarden Euro jährlich dafür aus.

Was jedoch versteht man genau unter professioneller PSA?

Persönliche Schutzausrüstung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, vom Arbeitnehmer genutzt und getragen zu werden, um sich gegen Risiken zu schützen, die seine Sicherheit oder seine Gesundheit bei der Arbeit beeinträchtigen könnten, sowie jede mit demselben Ziel verwendete Zusatzausrüstung. Dazu gehören

  • Schutzkleidung
  • PSA gegen Absturz
  • Augen- und Gesichtsschutz
  • Schutzhandschuhe
  • Gehörschutz
  • Atemschutz
  • Kopfschutz und Fußschutz

Man unterscheidet PSA in drei Kategorien je nachdem, welche Risiken für den Arbeitnehmer bestehen.

In die Kategorie 1 gehören solche PSA, bei denen der Nutzer die Wirksamkeit gegenüber geringfügigen Risiken selbst beurteilen kann und deren Wirkung rechtzeitig und ohne Gefahr wahrgenommen werden kann. Als Beispiel sind hier oberflächliche, mechanische Verletzungen, schwach aggressive Reinigungsmittel, Temperaturen unter 50°C, sowie schwache Stöße und Sonneneinstrahlung zu nennen.

Zur Kategorie 2 gehören diejenigen Gefahren, die weder der Kategorie 1 noch 3 zugeordnet werden können, wie zum Beispiel Arbeitsschutzhelme und Schutzhandschuhe.

Die Kategorie 3 kommt bei hohen Risiken zum Tragen und umfasst komplexe PSA, die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen soll. Man geht hierbei davon aus, dass der Nutzer die unmittelbare Wirkung der Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann. Dazu gehören Atemschutzgeräte, Gehörschutz und der Schutz gegen Absturz.

 

Gesetzliche Grundlagen

Die europäische Benutzerrichtlinie 89/656 EWG legt die Mindestanforderungen für den Einsatz von PSA fest, die vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer berücksichtigt werden müssen, wie die Erstellung einer Gefahrenanalyse, die korrekte Bereitstellung von Schutzkleidung, entsprechende Reinigungs-, Reparatur- und Aufbewahrungsmaßnahmen sowie Vorgaben zur jährlichen Unterweisung der Träger.

In Deutschland wird diese Richtlinie mit der geltenden Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von PSA bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung) in deutsches Recht umgesetzt. Sie regelt die Auswahl, Bereitstellung, Wartung, Reparatur, den Einsatz sowie die Lagerung von PSA durch den Arbeitgeber ebenso wie die Verpflichtung zur Unterweisung.

Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz § 3. Im § 5 desselben wird die Durchführung einer Gefährdungsanalyse durch den Arbeitgeber vorgeschrieben, aus der sich entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten.

„Zu beachten ist, dass PSA immer dann eingesetzt werden soll, wenn die Gefährdungen durch technische Lösungen oder organisatorische Maßnahmen nicht vermieden werden können“, erläutert igefa Key Account-Manager Mario Bauerfeld. Als PSA-Spezialist berät er Kunden der Industrie und anderer Gewerke hinsichtlich eines sicheren Arbeitsschutzprogrammes.

Jegliche PSA muss vom Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Zugleich ist er verpflichtet, erforderliche Informationen für die Benutzung zur Verfügung zu stellen und die Arbeitnehmer auf Grundlage der Herstellerinformation zu unterweisen.

Ebenso ist vorgeschrieben, dass der Arbeitnehmer die PSA bestimmungsgemäß nutzen, vor jeder Anwendung eine Sicht- und Funktionsprüfung durchführen und festgestellte Mängel unverzüglich melden muss.

Gefährdungsanalyse

Die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement ist die Gefährdungsanalyse. Sie ist zentrales Element im betrieblichen Arbeitsschutz.

Gemäß des Arbeitsschutzgesetzes und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ muss der Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter eine Gefährdungsanalyse durchführen oder durchführen lassen.

Die Gefährdungsanalyse besteht aus einer systematischen Feststellung und Bewertung von relevanten Gefahren der Mitarbeiter und muss schriftlich dokumentiert werden. Aus den Ergebnissen sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten.

Man unterscheidet dabei zwei Methoden: die direkte und die indirekte Gefährdungsanalyse.

  • Die Direkte findet in der Planungsphase, durch eine Arbeitsplatzbesichtigung und durch eine Analyse des Arbeitsablaufes statt.
  • Die indirekte Gefährdungsanalyse besteht aus der Untersuchung eines tatsächlichen Arbeitsunfalls. Die Ergebnisse beider Analysen ergänzen sich jeweils.

igefa. Mit Sicherheit gut versorgt

Gemeinsam mit den Verantwortlichen der Arbeitsbereiche beleuchtet der Fachberater der igefa die einzelnen Prozesse und begleitet die individuellen Analysen, was jedoch eine Rechtsberatung nicht ersetzt. Unternehmen, die diese benötigen, werden von der igefa im Zweifelsfall immer an entsprechende juristische Beratungseinrichtung verwiesen.

Darauf aufbauend wird ein passendes Sortiment an Produkten abgestimmt, die den Mitarbeiter vor allen eventuellen Gefahren absichert. Zusätzliche Services wie die Fußvermessung oder individuelle Berufsbekleidung sorgen dafür, dass die Produkte passgenau auf Mitarbeiter und den Arbeitsplatz abgestimmt sind.

Durch die deutschlandweite Präsenz der igefa stehen dem Kunden über 450 Fachberater, darunter viele PSA-Spezialisten zur Verfügung, die bereichsübergreifend zu vorhandenen Prozessen beraten und eine abteilungs- und standortübergreifende Sortimentsoptimierung vornehmen können. Zudem überzeugt das Unternehmen durch den igefa Campus mit einem zertifizierten Schulungsangebot.

Den Kunden stehen zudem zahlreiche, moderne E-Business-Lösungen zur Verfügung, die skalierbar auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten werden können. Sowohl die icos Systemfamilie – das kundenindividuellen Bestell- und Informationssystem zur zentralen Verwaltung von Budgets, Objekten und Kostenstellen als auch die Möglichkeiten einer Direktanbindung und die Nutzung von Marktplätzen sind für fast jedes moderne Unternehmen ein wichtiges Thema.

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