Hygienemaßnahmen für Schulen & Kitas

Luisa Zock

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Um einen angemessenen Infektionsschutz zur Wiedereröffnung der Schulen sicherzustellen, hat die German Toilet Organization (GTO) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn und mit Unterstützung des Bundeselternrats eine Stellungnahme mit konkreten Empfehlungen für Sofortmaßnahmen in den Schulen zur Sicherstellung der Sanitärhygiene in der COVID-19 Krise entwickelt. Diese Empfehlungen stellen wir Ihnen im Folgenden vor. Die Ratschläge zu Hygienemaßnahmen in Schulen können auch sehr gut für Kitas genutzt werden.

Abstandsregeln und Mund-Nasen-Schutz

  • Die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern zur nächsten Person sollten unbedingt eingehalten und kontrolliert werden
  • In keinem Fall mehr Schüler gleichzeitig einlassen, als Toilettenkabinen und Handwaschbecken vorhanden sind
  • Schüler sollen die Sanitärräume nur so kurz wie möglich nutzen und zügig wieder verlassen
  • Jedes 2. Urinal sperren
  • Platzierung einer Pausenaufsicht und eine Einlasskontrolle vor hoch frequentierten Schultoiletten- und Waschräumen
  • Toilettenbesuche auch während des Unterrichts gestatten
  • Vorkehrungen treffen, damit auch im Falle der Bildung von Warteschlangen Abstände eingehalten werden können: Ausweisen der Warteschlangenposition sowie Abstandsmarkierungen (Wegeführung beachten)
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Situationen, in denen eine sichere Abstandswahrung nicht kontrolliert werden kann
  • Im Fall einer Mund-Nasen-Schutz-Pflicht: Schüler sollten in die richtige Handhabung des Mund-Nasen-Schutzes eingewiesen werden

Händewaschen mit Seife

Korrektes Händewaschen mit Wasser und Seife sowie eine Trocknung der Hände mit Einmalhandtüchern aus Papier zu allen kritischen Zeitpunkten sollte mit den Schülern eingeübt, gefördert und praktiziert werden. Barrieren, die Schüler daran hindern, müssen beseitigt werden.

  • Einübung des richtigen Händewaschens: Demonstrationen oder spielerische Übungen im Unterricht durchführen; eine grundlegende Wissensvermittlung zur Funktion von Seife ist zu empfehlen
  • Aufklärungsmaterialien an sehr gut einsehbaren Stellen platzieren, bspw. am Spiegel oder an der Tür, die an entsprechende Handlungen und Regeln erinnern. Diese können bspw. von Schülern im Unterricht gestaltet werden.
  • Insbesondere in Kitas und Grundschulen ist eine wiederholte Einübung und ggf. eine Kontrolle des Händewaschens durch die Pausenaufsichten/Erzieher empfehlenswert.
  • Handtrocknung ist wichtig, da nasse Hände anfälliger für Kontaminierung mit Krankheitserregern sind. Hierfür sollten Einmalhandtücher aus Papier zur Verfügung gestellt werden. Luftstromtrockner und Textilrollenhandtücher erfüllen die aktuellen Erfordernisse des Infektionsschutzes nicht, denn:
    • Der Luftstromtrockner verteilt die keimbelasteten Wassertröpfchen von den Händen in die Luft, wo diese bis zu 15 Minuten verweilen können.
    • Bei 52% der getesteten Luftstromtrockner wurden E. coli Bakterien gefunden.
    • Luftstromtrockner können die Bakterien auf den Fingern um bis zu 42% erhöhen.
    • Bei Textilrollenhandtüchern funktioniert oft der Mechanismus nicht, sodass eine Händetrocknung entfällt.
    • Da die benutzte und die unbenutzte Stoffbahn zusammen im Spender sind, können ein Bakterienwachstum oder eine Virenübertragung nicht ausgeschlossen werden.
    • Das Textilhandtuch lässt sich nur direkt am Spender benutzen, sodass es zu einer Schlangenbildung kommen kann.

Hinweis: Zum richtigen Händewaschen gehören auch das gründliche Abtrocknen sowie die Desinfektion der Hände.

Handdesinfektion

Ein effektives Händewaschen mit Seife ist für den Infektionsschutz ausreichend. Trotzdem ist die Durchführung der hygienischen Handdesinfektion für Risikogruppen und überall dort, wo keine Handwaschgelegenheit vorhanden ist, empfohlen:

  • Auch für Handdesinfektion sind Regeln wie die konsequente, 30-sekündige Benetzung aller Handbereiche und die Verwendung der richtigen Produkte zu beachten. Alle eingesetzten Handdesinfektionsmittel müssen mindestens begrenzt viruzid wirksam sein, sollten Wirksamkeitsnachweise vorweisen sowie möglichst VAH/IHO-gelistet sein. Die aktuell verfügbaren WHO-Rezepturen und auch nicht VAH-gelistete Produkte entsprechen aber ebenfalls dieser Wirksamkeit. Die geltende BAuA Allgemeinverfügung für Händedesinfektionsprodukte ist dabei zu beachten.
  • Die Installation von Wandspendern ist unbedingt zu empfehlen, insbesondere, um Diebstahl der Spender und Desinfektionsmittel sowie Missbrauch vorzubeugen. Ansonsten sollten Spender nur unter Aufsicht von Lehrpersonal in den Eingangsbereichen oder Klassenräumen vorgehalten werden.
  • Händedesinfektionsmittel sollten nicht für die Flächendesinfektion genutzt werden.

Verfügbarkeit von Hygieneprodukten

Eine Barriere, die ein effektives Händewaschen verhindern kann, ist das Fehlen von Seife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtüchern aus Papier. Diese müssen immer in ausreichender Menge verfügbar sein:

  • Nachfüllservice kann durch Hausmeister organisiert werden oder durch andere Beauftragte erfolgen. Schüler sollten zur Meldung fehlender Verbrauchsmaterialien animiert werden.
  • Der Verbrauch dieser Produkte wird aufgrund des gesteigerten Hygieneverhaltens stark ansteigen.
  • Vom Mitführen eigener Handtücher und Seife muss abgeraten werden bzw. es kann nur unter strengen Auflagen für das Aufhängen der Handtücher an getrennten Haken und die Aufbewahrung der Seife genehmigt werden.

Reinigung, Desinfektion und Lüftung der Schultoiletten- und Waschräume

Eine durchgängige Lüftung während des Schulbetriebs und mindestens 1x täglich Reinigung der Schultoiletten und Desinfektion der Oberflächen sollten erfolgen. Eine Ausweitung auf mindestens 2 Reinigungszyklen pro Tag wird im Ganztagsbetrieb empfohlen, insbesondere nach den Toilettenpausen, mit Fokus auf häufig berührte Oberflächen wie Türen, Griffe, Wasserhähne oder -becken.

  • Für die Desinfektion sollten Flächendesinfektionsmittel mit nachgewiesener mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit verwendet werden, bevorzugt VAH/IHO-gelistete Flächendesinfektionsmittel oder Desinfektionsmittel gemäß Ausnahmeverfügung der BAuA vom 2. April 2020. Sind diese nicht erhältlich, können unter Beachtung aller Maßnahmen des Arbeitsschutzes die Flächen nach der Reinigung mit einem Neutralreiniger und anschließend mit 0,1 % Chlorbleiche (NaClO) gewischt werden.
  • Das Reinigungspersonal sollte geschult werden, wie eine Desinfektion richtig durchzuführen ist.
  • Das Reinigungspersonal sollte bei der Reinigung Einmalhandschuhe und Mundschutz tragen und geschult werden, wie diese richtig angelegt und benutzt werden.
  • Nach bestätigten COVID-19 Infektionen oder Verdachtsfällen sollte eine Desinfektion und Reinigung nur mit einer persönlichen Schutzausrüstung bestehend aus Einmalhandschuhen, Einmalkittel, FFP2-Maske und Schutzbrille erfolgen.

Trinkwasserqualität

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